Ausbildung Gefahrbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
Verkehr allgemeinAusbildung Gefahrbeauftragter Besonderer Teil Schiene 'RID'GefahrgutbeauftragterRIDGefahrgut Schienegefahrgutbeauftragter kurs
Montag, 24.03.2025 08:00 - 17:00 Uhr
Gemäß § 11 (1) des Gefahrgutbeförderungsgesetzes haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen bzw. das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen und der Behörde die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein.
Hinweis
Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene 'RID':
- Absolvierter Kurs 'Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr'.
- Wenn Sie bereits einen EU-Schulungsnachweis für den besonderen Teil 'Straße' besitzen, können Sie den Teil RID besuchen und die Prüfung für RID ablegen.
Letzte Änderung: 06.12.2023
Vortragende/r
- DI Dr. Josef Drobits
Preis
€ 420,00Kursort & Kontakt:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8888-411
E-Mail: info@wifisalzburg.at
Website: http://www.wifisalzburg.at/