Verlängerung der Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten ist für eine Dauer von 5 Jahren gültig. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit muss zur Verlängerung der Gültigkeit für weitere 5 Jahre eine Weiterbildung im Ausmass von 8 Stunden nachgewiesen werden. Bringen Sie sich nachweislich auf den aktuellen Stand der geltenden Normen und Vorschriften.
Voraussetzung
Absolvierte Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten/e. Bitte bringen Sie zum Kurs Ihren Brandschutzpass mit. Der Abschluss der Ausbildung bzw. die letzte Verlängerung darf nicht länger als 5 Jahre und 4 Monate zurückliegen.
Nutzen
Verlängern Sie für weitere 5 Jahre ihren Brandschutzpass.
Anmeldung
Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.
Zielgruppen
Personen, die bereits die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragte/r in absovliert haben und den Brandschutzpass verlängern lassen möchten
Kursdaten
9 UE (1 Seminartag), Mo, 08.00-17.00 Uhr
Vortragende/r
- n.n.
Preis
€ 300,00Kursort & Kontakt:
BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: + 43 662 883081-0
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Website: https://www.bfi-sbg.at/